Rat und Tat

Was tun, wenn….

Hier auf dieser Seite finden Sie nützliche Hinweise zum Thema Taufe, Konfirmation, kirchliche Trauung, Bestattung, Umgemeindungen, Patenbescheinigung, Aufnahme/Wiederaufnahme, Konfirmationsjubiläum usw.


Taufe

Mit der Taufe beginnt das Leben als Christ

Wer in den letzten Jahren an einem Konfirmationsgottesdienst teilgenommen hat, der wird fast immer erleben, dass einige der Konfirmandinnen und Konfirmanden zunächst getauft werden. Seit den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts ist es nicht mehr selbstverständlich, dass alle Eltern ihre Kinder als Säuglinge taufen lassen. Die Gründe sind vielfältig. Die Gründe für die Säuglingstaufe auch.

Bei manchen Eltern, die ihre Kinder nicht taufen lassen, spielt die eigene Unsicherheit in Glaubensfragen eine Rolle: Wenn ich selbst unsicher bin und keine Antworten habe, wie soll ich dann wissen, ob dieser Glaube für mein Kind richtig ist? Andere Eltern haben Bedenken, ihre Kinder in Glaubensfragen zu bevormunden. Die Kinder sollen sich später selber entscheiden, ob sie getauft werden und den christlichen Glauben annehmen wollen. Wenn die Eltern verschiedenen Konfessionen angehören, kommt noch dazu, dass mit der Taufe die Kirchenzugehörigkeit entschieden wird. Auch da möchten viele Eltern ihr Kind lieber selber entscheiden lassen, ob es der katholischen oder der Evangelischen Kirche angehören möchte. Manche Eltern zögern auch, ihr Kind taufen zu lassen, weil für sie Glaube und Taufe zusammen gehören. Ein Säugling aber kann noch nicht glauben und sich für die Taufe entscheiden.

Taufe eines Kindes

Ihre Kirchengemeinde freut sich, sich, wenn Sie Ihr Kind zur Taufe bringen. Die Taufe ist ein Zeichen für Gottes „Ja“; ein Zeichen für Gottes Liebe zu jedem Menschen.

Taufen werden – wie alle Amtshandlungen – in der Kirchgemeinde angemeldet, welcher man hauptwohnsitzmäßig angehört. Wenn Sie im Bereich einer unserer vier Kirchgemeinden wohnen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung unseres Kirchspiels . Hier erfolgt zunächst eine Überprüfung der Angaben unserer Gemeindemitgliederkartei. Weiterhin ist ein Formular zur Taufanmeldung auszufüllen. Dazu werden benötigt:

  • die Geburtsbescheinigung des Kindes („Ausfertigung für religiöse Zwecke“ bzw. eine Kopie der Geburtsbescheinigung)
  • allgemeine Personenangaben der Eltern,
  • die Angaben zu den Paten (Vorname, Name, Beruf, Wohnort, Straße, Konfession)
  • Paten, welche außerhalb unseres Kirchspiels wohnen, müssen sich in Ihrem zuständigen Pfarramt eine Patenbescheinigung ausstellen lassen, (diese Bescheinigung muss vor der Taufe vorliegen, kann also nach der Anmeldung nachgereicht werden)
  • Unterschrift eines Elternteils

Gleichzeitig wenden Sie sich bitte an den Pfarrer der Gemeinde, in welcher die Taufe stattfinden soll, um den Termin der Taufe abzustimmen. Ca. zwei bis drei Wochen vor dem Tauftag wird der Pfarrer ein Taufgespräch mit Ihnen führen.

Auch wenn die Taufe in einer Kirchgemeinde außerhalb unseres Kirchspiels stattfinden soll, erfolgt die Anmeldung der Taufe in unserer Verwaltung. Das Taufformular wird in diesem Fall an die entsprechende Gemeinde weitergeleitet (entspricht dem Dimissoriale).

Taufe eines Erwachsenen

Bitte wenden Sie sich direkt an Pastorin Denner , um einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie sich auch an unsere Verwaltung wenden, die Mitarbeiterin wird dann den entsprechenden Kontakt zur Pastorin vermitteln. Das Formular Erwachsenentaufe wird während der Öffnungszeiten der Verwaltung oder während des Gesprächs mit der Pastorin ausgefüllt.


Trauung

Die evangelische Trauung ist keine Eheschließung, sondern ein „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“. Anders als in der katholischen Kirche ist sie kein Sakrament. Sie hat auch keine rechtliche Bedeutung. Rechtlich entscheidend ist das Jawort auf dem Standesamt, denn die Ehe, so hat es Martin Luther formuliert, ist ein „weltlich Ding“. Sie gehört zu den guten Ordnungen, die Gott nicht in die Hand der Kirche, sondern der „weltlichen Obrigkeit“ gelegt hat.

Nach evangelischem Verständnis suchen die frisch gebackenen Eheleute im Traugottesdienst bewusst die Nähe Gottes. Der Schritt in die gemeinsame Zukunft ist zu allererst ein Grund der Freude. Er ist wie jede wichtige Lebensentscheidung aber auch mit der Frage verbunden, was die Zukunft bringen mag. Im Traugottesdienst gehen die Eheleute diesen Schritt mit Gottes Segen und unter der Fürbitte der Gemeinde. Außerdem bekräftigen die Eheleute vor Gott ihren Willen, sich zu lieben und sich treu zu sein. Sie bringen damit zum Ausdruck, dass sie auch Gott gegenüber verantwortlich füreinander sind.

Trauungen werden – wie alle Amtshandlungen – in der Kirchgemeinde angemeldet, welcher man hauptwohnsitzmäßig angehört. Wenn Sie im Bereich einer unserer vier Kirchgemeinden wohnen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung unseres Kirchspiels. Hier erfolgt zunächst eine Überprüfung der Angaben unserer Gemeindemitgliederkartei. Weiterhin ist ein Anmeldeformular zur Trauung auszufüllen. Dazu werden benötigt:

  • Personenangaben zum Brautpaar
  • Angaben zu den kirchlichen Amtshandlungen des Brautpaares: Datum und Ort von Taufe und Konfirmation
  • Kopie der Eheschließungsurkunde, falls Sie bereits standesamtlich verheiratet sind
  • Unterschrift der Braut oder des Bräutigams

Gleichzeitig wenden Sie sich bitte an den Pfarrer der Gemeinde, in welcher die Trauung stattfinden soll, um den Termin der Trauung abzustimmen.

Auch wenn die Trauung in einer Kirchgemeinde außerhalb unseres Kirchspiels stattfinden soll, erfolgt die Anmeldung in unserer Verwaltung. Das Aufgebotsprotokoll wird in diesem Fall an die entsprechende Gemeinde weitergeleitet


Bestattung

Abschied nehmen vom Leben

Auf die Auferstehung hoffen

Das Wort von der Auferstehung sprechen Pfarrerinnen und Pfarrer am Grab.

Es ist ein Wort des Widerspruchs gegen den Tod, der uns oft grausam überfällt, wenn wir einen vertrauten Menschen verlieren. Es ist ein Wort des Trostes, weil es den Menschen nicht dem Nichts ausliefert, sondern ihm einen Platz im Leben bei Christus zusagt.

Wer trauert, wird zunächst klagen und weinen. Aber die Trauer verwandelt sich und kann zur vertrauensvollen Gelassenheit werden: Der Verstorbene, die Tote ist bei Gott. Das Leben ist stärker als der Tod.

„Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt.“-So spricht Jesus Christus nach Johannes 11,25

Wer einen sterbenden Menschen begleitet und pflegt, wird sich schon früh mit Fragen der Trauer auseinandersetzen. Wer ein Kind verliert, erlebt einen kaum vorstellbaren Schock. Jeder Todesfall ist anders. Jede und jeder ist auf besondere Weise betroffen. Pastorin Denner steht zum Gespräch zur Verfügung. Gemeinsam mit den Angehörigen bemüht sie sich um eine angemessene Gestaltung der Trauerfeier.

Bitte wenden Sie sich direkt an Pastorin Denner, um die Termine für Trauergespräch und Bestattung zu vereinbaren


Umgemeindung

Umgemeindungen werden beim Kirchenvorstand der Kirchgemeinde beantragt, in welcher Sie Mitglied werden möchten. Dieser Antrag erfolgt formlos und unter Nennung aller Familienmitglieder, für welche die Umgemeindung beantragt wird. Ab Erreichen der Religionsmündigkeit mit dem 14. Lebensjahr müssen Kinder diesem Umgemeindungsantrag durch eigene Unterschrift zustimmen.

Über den Umgemeindungsantrag wird in beiden Kirchenvorständen der betreffenden Gemeinden abgestimmt, bei entsprechender Zustimmung erhält die Umgemeindung ihre Gültigkeit und Sie werden von der aufnehmenden Gemeinde informiert.


Patenbescheinigung

Die Patenbescheinigung dokumentiert die Berechtigung, die Taufpatenschaft bei einem Kind zu übernehmen und wird in der Kirchgemeinde des Hauptwohnsitzes ausgestellt. Sind Sie also von den Eltern eines Täuflings angefragt und möchten diese Patenschaft übernehmen, setzen Sie sich bitte mit unserer Verwaltung in Verbindung.

Hier erfolgt, nach Überprüfung der Angaben unserer Gemeindemitgliederkartei, die Ausstellung der Patenbescheinigung. Überreicht wird diese Patenbescheinigung durch Pastorin Denner im Rahmen eines Patengesprächs.

Dimissoriale

Sie sind Gemeindemitglied Kirchspiel Seebergen und möchten eine kirchliche Amtshandlung für sich selbst oder für ein Gemeindemitglied (Taufe, Trauung, Bestattung) in einer Kirchgemeinde außerhalb des Kirchspiels vollziehen lassen. In diesem Fall benötigen Sie das Dimissoriale. Es handelt sich um einen „Entlassungsschein“, mit welchem Ihr zuständiger Gemeindepfarrer die Amtshandlung einem anderen Geistlichen überlässt. Bitte setzen Sie sich wegen eines Dimissoriales mit unserer Verwaltung in Verbindung.

Aufnahme/Wiederaufnahme

Bitte wenden Sie sich direkt an Pastorin Denner, um einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie sich auch an unsere Verwaltung wenden, die Mitarbeiterin wird dann den entsprechenden Kontakt zur Pastorin vermitteln.

Konfirmationsjubiläum

Alle, die vor 25, 50, 60, 65, 70 oder 75 Jahren in einer unserer Kirchen konfirmiert worden sind, sind herzlich eingeladen, am Gedenktag der Konfirmation teilzunehmen. Da wir nur von einem kleinen Kreis derer, die zum nächsten Termin ihr Konfirmationsjubiläum feiern, die aktuelle Adresse haben, sind wir darauf angewiesen, dass Sie unserer Verwaltung Ihren Namen und Ihre Adresse sowie Namen und Adressen weiterer Mitkonfirmanden mitteilen.

Einsegnungen

Bitte wenden Sie sich direkt an Pastorin Denner, um einen Termin für eine Einsegnung (z.B. Silberhochzeit, Goldene Hochzeit o.ä.) zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie sich auch an unsere Verwaltung wenden, die Mitarbeiterin wird dann den entsprechenden Kontakt zur Pastorin vermitteln.


Bild von No-longer-here auf Pixabay

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